Schon mehrfach kursieren im Netz Bilder und Memes, wonach die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) es unmöglich mache, Bilder zu veröffentlichen. (Auf die einzelnen behaupteten Gründe will ich hier gar nicht eingehen)
Das Bundesministerium des Inneren hat jetzt klargestellt, dass die bisherigen Ausnahmetatbestände des Kunsturhebergesetzes (§§22,23 KUrhG), die zum Beispiel das Veröffentlichen von Bildern mit Menschen zuließ, die nur als Beiwerk, als temporäre Person der Zeitgeschichte, oder als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzugs auf dem Bildnis erscheinen, weiterhin Gültigkeit besitzen. „Panikmache im Netz! DSGVO ändert nichts an Bildrechten!“ weiterlesen