Wie Sie vielleicht schon erkannt haben, ist diese Seite in einen Dornröschenschlaf gefallen. Die Seite wird demnächst überarbeitet und einer neuen Bestimmung zugeführt.
Stadtguthaben Herrieden hat bundesweite Wirkung
Die Einführung des Gutscheinsystems wurde zum „Best-Practice“ ausgewählt
Schon seit einigen Jahren war dem Gewerbeverein Herrieden 3000 klar, dass das vorhandene Gutscheinsystem sehr gut von der Bevölkerung angenommen wurde und gutes Kapital in der Stadt gebunden hat. Der Aufwand für Verwaltung und Abrechnung der Papiergutscheine nahm aber immer größere Ausmaße an und so suchte man nach technischen Lösungen. Im Sommer 2019 wurde dann der Wechsel zum neuen „Stadtguthaben Herrieden“ vollzogen. Die Umsetzung dieses Systemwechsels wurde nun von der Firma Stadtguthaben GmbH aus Düsseldorf, dem Systembetreiber, als „Best Practice“ Beispiel hervorgehoben. „Stadtguthaben Herrieden hat bundesweite Wirkung“ weiterlesen
Weiterer Meilenstein im Webdesign
Wie man an meiner eigenen Homepage erkennen kann, bin ich sehr „WordPress-affin“. Einige Projekte brachten mich auf dieses hervorragende Content-Management-System (CMS), welches scheinbar unendliche Möglichkeiten zeigt. Obwohl ich autodidaktisch html, PHP und javascript gelernt habe, bin ich dazu übergegangen, Seiten vollends mit WordPress zu bauen. „Weiterer Meilenstein im Webdesign“ weiterlesen
Schon 2 Jahre Medientraining für Kommandanten!
Am Abend des 12. September 2016 wurde probeweise das erste Medientraining für Kommandanten und Führungspersonal in der Feuerwehr abgehalten. Mit tatkräftiger Unterstützung des Kreisbrandmeisters Ansbach Land 4/3, Albert Binder, wurde um Teilnehmer geworben und der Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Burgoberbach zur Verfügung gestellt. Zuerst folgten die Teilnehmer eine gute Stunde theoretischer Vorarbeit. „Schon 2 Jahre Medientraining für Kommandanten!“ weiterlesen
Panikmache im Netz! DSGVO ändert nichts an Bildrechten!
Schon mehrfach kursieren im Netz Bilder und Memes, wonach die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) es unmöglich mache, Bilder zu veröffentlichen. (Auf die einzelnen behaupteten Gründe will ich hier gar nicht eingehen)
Das Bundesministerium des Inneren hat jetzt klargestellt, dass die bisherigen Ausnahmetatbestände des Kunsturhebergesetzes (§§22,23 KUrhG), die zum Beispiel das Veröffentlichen von Bildern mit Menschen zuließ, die nur als Beiwerk, als temporäre Person der Zeitgeschichte, oder als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzugs auf dem Bildnis erscheinen, weiterhin Gültigkeit besitzen. „Panikmache im Netz! DSGVO ändert nichts an Bildrechten!“ weiterlesen
Dem Interview den Schrecken nehmen
weitere Feuerwehrkommandanten absolvieren Medientraining
Leutershausen. Welche Rechte haben Medienvertreter? Welche Interessen prallen bei Bildrechten aufeinander? Was kann, darf, soll und muss ich sagen? Am vergangenen Donnerstag nahmen wieder einmal erste und zweite Feuerwehrkommandanten am Medientrainig teil.
Zusatztermin Medientraining
Aufgrund der Nachfrage wird es einen weiteren Termin für ein Medientraining geben! Weitere Informationen unter Termine und Anmeldungen
An weiteren Terminen für das Homepageseminar wird aktuell noch gearbeitet!